Kostenerstattung

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Es gibt in Deutschland eine bestimmte Anzahl zugelassener Therapeuten mit einem sogenannten Kassensitz. Sie sind berechtigt, sich die Leistung selber zu beschaffen, wenn Sie keine Möglichkeit haben, einen kassenzugelassenen Psychotherapieplatz zu finden. Kostenerstattung heißt: Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, die entstandenen Kosten auch bei einem/ einer approbierten Psychotherapeuten/ Psychotherapeutin ohne Kassensitz zu übernehmen (rechtliche Grundlage:§ 13 Abs. 3 SGB V). Zuvor sind aber einige Voraussetzungen zu erfüllen, die ich Ihnen nun kurz erkläre.

1. Sie benötigen ein Anschreiben an Ihre Krankenkasse, in dem Sie begründen, warum eine Psychotherapie in Ihrem Fall dringend notwendig ist und dass kein Therapieplatz bei einer Psychotherapeutin/ einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gefunden werden konnte. Sie stellen in diesem Anschreiben formlos den Antrag auf Kostenerstattung. Eine Vorlage finden Sie im Informationsflyer der Bundespsychotherapeutenkammer.

2. Diesem Anschreiben fügen Sie eine sogenannte Dringlichkeitsbescheinigung Ihres Hausarztes oder Ihres Facharztes bei, in dem dieser die psychotherapeutische Behandlung als unaufschiebbar und dringend notwendig bescheinigt.

3. Zuletzt benötigen Sie einen Konsiliarbericht Ihres Hausarztes, der bei jedem Antrag für eine Psychotherapie benötig wird. Der Arzt soll ausschließen, dass eine Psychotherapie aus ärztlicher Sicht kontraindiziert ist. Ein Beispiel für eine Kontraindikation wäre, dass die Ursache der psychischen Probleme eine organische Erkrankung ist, ein Beispiel: Eine Schilddrüsenunterfunktion kann Depressionen verursachen. In diesem Fall sollte die Schilddrüse mittels medikamentöser Therapie wieder richtig eingestellt werden und sich dadurch die Depression bessern. Eine Psychotherapie kann die Symptome der Depression in diesem Fall nicht verbessern.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse und im o.g. Informationsflyer der Bundespsychotherapeutenkammer. Sollten Sie sich für diesen Weg entscheiden und Ihre Krankenkasse Ihnen eine positive Auskunft erteilt haben, unterstütze ich Sie gerne bei dem Antragsverfahren.